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Wer schon immer mal wissen wollte, was eigentlich der Unterschied zwischen einem Makler und einem Vertreter ist und was für Strukturen in Wirklichkeit hinter großen und bekannten Namen stehen, dem empfehle ich einen aktuellen Artikel im Versicherungsboten (Link).

Zitat: "... Unter den ausgezeichneten TOP-Maklern des Wirtschaftsmagazins sind auch viele, die eben keine Makler sind. Sondern zum Beispiel Unternehmensberater der DVAG..."

Vereinfachte Zusammenfassung:

Ein Makler ist kein Vertreter - und ein Vertreter kein Makler

Ein Versicherungsmakler ist treuhändischer Sachverwalter des Kunden und steht auch in dessen Lager. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jüngst mit einem überarbeiteten Rundschreiben „Hinweise für den Versicherungsvertrieb“ explizit betont. Der Makler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen verschiedener Versicherer zu Grunde zu legen. Auf dieser Basis soll er Wünsche und Bedürfnisse seines Kunden ermitteln.

Anders hingegen der Versicherungsvertreter. Seine Marktauswahl ist von vorn herein stark begrenzt. Er ist einem einzigen oder mehreren Versicherern verpflichtet und vertreibt ausschließlich Produkte dieser Anbieter: die DVAG etwa der Generali und ihrer Firmentöchter. Ein Vertreter steht auch rechtlich im Lager des Versicherers, er ist „Auge und Ohr“ der Versicherung. Sowohl der Versicherungsvertreter als auch der Makler sind geschützte Berufsbezeichnungen.

Michael Klix - unabhängiger Versicherungs- und Kreditmakler | Tel: 0162-4186855 eMail: post@michaelklix.de